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Gemäss den neusten Bestimmungen des Bundesrates und der Kommunikation seitens Verband sowie Gemeinde dürfen ab dem 1. März auch Ü20 das Training wieder aufnehmen.

  • Fussballtrainings und -wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr (Jahrgang 2001 und jünger) im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden.
  • Trainings ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) mit Körperkontakt sind verboten.
  • Ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) können im Fussball Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainer/in) im Freien durchgeführt werden, sofern die Anlage geöffnet ist.
  • Wettkämpfe sind für alle ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) untersagt.

Achtung: es könnten strengere kantonale Richtlinien bestehen.

Inwieweit der Trainings- und Spielbetrieb in semiprofessionellen Ligen bereits im März wieder aufgenommen werden kann, wird von den zuständigen Stellen aktuell geprüft. Wir halten euch diesbezüglich auf dem Laufenden.

Vielen Dank für Eurer unermüdliches Engagement und trotz allem frohe Festtage! Haltet die gültigen Hygienevorschriften des BAG und die aktuellen Vereinsschutzkonzepte konsequent ein. Haltet Abstand und tragt Gesichtsmasken.

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