Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb

Version: 3. Version ab 28. Oktober 2020
Ersteller: Sonja Schriber und Paolo Fava Corona-Beauftrage

Einleitung
Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 28. Oktober 2020 folgende Bestimmungen:
– Wettkämpfe sind für alle untersagt.
– Fußball Trainings von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr im Innen- und Außenraum dürfen durchgeführt werden.
– Trainings ab dem 16. Lebensjahr mit Körperkontakt sind verboten.
– Ab dem 16. Lebensjahr können im Fussball Konditions- oder Techniktrainings ohne
Körperkontakt in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainer/in) durchgeführt werden.
Achtung: es könnten strengere kantonale Richtlinien bestehen.
Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen und nicht als Zuschauer anwesend sein. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten.

3. Gesichtsmaske tragen
In Innenräumen gilt für alle ab 12 Jahren, die nicht direkt am Spiel beteiligt sind, eine
Gesichtsmaskenpflicht. Kann der Abstand von 1.5m im Freien nicht eingehalten werden, gilt auch dann eine Gesichtsmaskenpflicht.

4. Kondition- oder Techniktrainings im Freien
Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind in Gruppen bis zu 15 Personen (inkl. Trainer/in) ab 16 Jahren erlaubt. Der Abstand von 1,5 Metern ist stets einzuhalten. Ist dies nicht möglich, müssen Masken getragen werden.

5. Kondition- oder Techniktrainings in Innenräumen
Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind in Gruppen bis zu 15 Personen (inkl. Trainer/in) ab 16 Jahren erlaubt. Es muss sowohl der Abstand von 1,5 Metern wie auch die Gesichtsmaskenpflicht eingehalten werden.

6. Empfehlungen bzgl. Trainingsinhalte und Trainingsorganisation
In Anlehnung an die SFV Spiel- und Ausbildungsphilosophie bietet die SFV-Plattform clubcorner.ch jedem Trainer und jeder Trainerin die Möglichkeit, geeignete Trainingsinhalte und eine passende Trainingsorganisation zu finden. Dabei sind sämtliche Übungen und Spielformen, welche in Gruppen von bis zu max. 15 Personen (inkl. Trainer/in) und ohne Körperkontakt (Mindestabstand 1.5 Meter!) ausgeführt werden können, denkbar. Generell empfehlen wir Übungen im Bereich Technik (Ballführen, Dribbling, Finten, Ballkontrolle/Pass und Torschuss). Ergänzend können auch geeignete Formen in den Bereichen Taktik, Kondition oder Mental eingesetzt werden. Für eine optimale Trainingsgestaltung können zudem die verschiedenen Leitfäden (Footeco, Junioren-Spitzenfussball) und das Kinderfussballkonzept beigezogen werden.

7. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

8. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, etc.). Der Verein bezeichnet für jedes Training eine Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist und die dafür sorgt, dass diese Liste dem/der Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 9). In welcher Form die Liste geführt wird (clubcorner.ch, doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.

Unser Verein führt die Liste via App https://go.tastier.ch und einer Anwesenheitsliste.

9. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche Trainings durchführt, muss eine/n Corona-Beauftragte/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Sonja Schriber und Paolo Fava. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden +41 79 567 00 17, Tel. +41 79 690 89 22 oder fcpb.spiko@gmail.com, paolo.fava@fcpb.clubdesk.com).

10. Besondere Bestimmungen
Die Bestimmungen von BASPO, BAG sowie Swiss Olympic werden fortlaufend angepasst

Buchrain, 09. November 2020
Vorstand Verein FC Perlen-Buchrain